Brandschutzordnung

Sicherheit für Mitarbeiter, Besucher und Bewohner

Bei einer Brandschutzordnung nach DIN 14096 handelt es sich um eine zusammenfassende Regelung für das Verhalten von Personen innerhalb eines Gebäudes oder Betriebes, wenn ein Brandfall eintritt. Darüber hinaus beschreibt sie Maßnahmen zur Verhütung von Bränden. Sie minimiert Brandrisiken und dient der Vermeidung von Panik. Außerdem unterstützt eine Brandschutzordnung die schnelle Einleitung von Rettungsmaßnahmen.
Unter gewissen Umständen kann es notwendig werden, dass für unterschiedliche Bereiche des Arbeitsumfeldes unterschiedliche Brandschutzordnungen erstellt werden müssen. Darüber hinaus müssen bei der Anfertigung einer Brandschutzordnung die Auflagen aus dem Baugenehmigungsverfahren und des Feuerversicherers berücksichtigt werden. Dabei ist die Erstellung einer Brandschutzordnung für den Brandfall nicht zwingend für jede Gebäudeart vorgeschrieben. Bestimmte Gewerbeflächen und Gebäude unterliegen nicht der gesetzlichen Verpflichtung aus der Baugenehmigung. Allerdings erfordert diese Ausnahme eine Genehmigung durch die zuständige Bauaufsichtsbehörde.

Die 3 Teile einer Brandschutzordnung

Eine Brandschutzordnung besteht aus 3 Teilen (A, B und C), kann jedoch in Ausnahmefällen und im Einvernehmen mit der für den Brandschutz zuständigen Dienststelle je nach Art, Nutzung und Größe der baulichen Anlage ohne Erstellung der Teile B und C auskommen.

Teil A – Kurzhinweise zum Verhalten im Brandfall

Dieser Teil ist gut sichtbar an Stellen auszuhängen, an denen Personen häufig vorbeigehen oder verweilen. Dieser Teil enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Gefahrenfall (fremdsprachige Übersetzungen dürfen nicht innerhalb dieses Teils untergebracht sein). Teil A richtet sich an alle Personen, die sich im Geltungsbereich der jeweiligen Brandschutzordnung aufhalten. Dies können beispielsweise Mitarbeiter, Besucher, Bewohner, etc. sein.

Teil B – Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes

Teil B richtet sich an alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben, die sich nicht nur vorübergehend im Geltungsbereich der jeweiligen Brandschutzordnung aufhalten. Hier sind die Anweisungen über das Verhalten im Brandfall aufgeführt. Des Weiteren enthält Teil B Regeln für die Brandverhütung und Erläuterungen zum Einsatz und die Handhabung vorhandener Brandschutztechnischer Einrichtungen.

Teil C – Brandverhütung

Dieser Teil besitzt seine Gültigkeit für Personen, die über ihre allgemeinen Pflichten hinaus mit besonderen Brandschutzaufgaben betraut sind. Dies können zum Beispiel Mitglieder der Geschäftsführung sein, ebenso Vermieter, Brandschutzbeauftragte, Brandschutzhelfer, etc. Es werden unter anderem deren Aufgaben und Maßnahmen beschrieben.
Brandschutzordnungen müssen stets auf dem neuesten Stand gehalten werden. Zumindest alle 2 Jahre ist es erforderlich, dass Sie von einer fachkundigen Person geprüft werden. Genre übernimmt Planzeichen B die Erstellung Ihrer individuellen Brandschutzordnung und deren Überprüfung und Überarbeitung in turnusmäßigen Abständen. Die erforderlichen Zertifikate und Nachweise legt unser kompetentes Fachpersonal gerne vor.
Planzeichen B berät Sie individuell und kompetent hinsichtlich der erforderlichen Verordnungsbestandteile. Gerne erstellen wir Ihre maßgeschneiderte Brandschutzordnung. Dabei ist es selbstverständlich, dass die verschiedenen DIN-Vorschriften ebenso berücksichtigt werden wie die gebäude- und nutzungsspezifischen Aspekte. Unser Portfolio umfasst ebenso die Koordination mit der Bauaufsichtsbehörde sowie die Abstimmung mit der örtlichen Brandschutzdienststelle.

Sonderpläne

Sollten Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, Bewohner und Besucher weitere Sonderpläne benötigen, so sprechen Sie uns gern an. Planzeichen B bietet auch die Anfertigung von Grafiken, die über die klassischen Sicherheitsgrafiken hinausgehen.
• Löschwasserrückhaltepläne
• Abwasserpläne
• Hydrantenpläne
• Sprinklerpläne
• Gefahrenabwehrpläne
• Leitungspläne
• sonstige Brandschutzpläne
Laden Sie sich hier (Link zu pdf) eine Muster-Brandschutzordnung zur Ansicht herunter.