Feuerwehrpläne

Im Notfall kommt es auf Sekunden an

Um im Brand- oder Katastrophenfall schnell und effektiv agieren zu können, sind die Einsatzkräfte auf Feuerwehrpläne angewiesen. Sie ermöglichen die schnelle Orientierung und beinhalten Informationen über besondere Gefahrenpunkte. Durch eine vereinfachte Darstellung ermöglichen sie einen sofortigen Überblick über lokale Gegebenheiten sowie die Gebäude- und Brandschutzstrukturen. Aus Gründen der Einheitlichkeit unterliegen sie der DIN 14095. Sie bestehen aus einem stark reduzierten Lageplan (DIN A 3 oder DIN A 4) und den entsprechenden Geschossplänen der baulichen Einrichtung, ergänzt um spezifische Objektinformationen. Planzeichen B erstellt nach einer umfassenden Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung bundeslandspezifischer Vorschriften, den Vorgaben der DIN 14095 sowie den von der örtlichen Feuerwehr geforderten Gestaltungsvorgaben Ihre individuellen und auf Ihre Gebäude zugeschnittenen Feuerwehrpläne.
Die Aufnahme der notwendigen Daten erfolgt aus Haftungsgründen immer bei einer Vor-Ort-Begehung durch eine professionelle Architektin. Planzeichen B übernimmt die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Pläne. Auf Wunsch erstellen wir unsere Feuerwehrpläne gerne auf Wasser- und reißfest ausgeführten, UV-beständigen und lichtechten Farblaseraus¬drucken. Vor der endgültigen Auslieferung der Feuerwehrpläne erstellen wir einen Korrekturabzug, der zur Freigabe dem Betreiber sowie der zuständigen Brandschutzbehörde zur Verfügung gestellt wird.

Feuerwehrpläne vom Spezialisten

Feuerwehrpläne müssen von fachlich entsprechend qualifizierten Personen erstellt und mindestens alle 2 Jahre auf Aktualität überprüft werden. Änderungen im baulichen und betrieblichen Bereich sind hier unverzüglich anzuzeigen und müssen in die Feuerwehrpläne entsprechend übertragen werden. Die Verantwortlichkeit hierfür liegt bei dem Betreiber des Gebäudes, die Durchführung übernimmt Planzeichen B gerne für Sie. Wir verfügen über die geforderten Qualifikationsnachweise in den Bereichen baulicher Brandschutz, Gefahrenstoffe, Anlagentechnischer Brandschutz, Arbeitsschutz uns abwehrender Brandschutz.
Zum Schutz der Bürger fordert die Gesetzgebung für bestimmte gewerbliche und öffentliche Anlagen zwingend einen Feuerwehrplan und legt in Rahmen gebenden Vorschriften die bessere Verständlichkeit und Vereinheitlichung fest. Gerne bringen wir für Sie in Erfahrung, ob für Ihre bauliche Einrichtung ein Feuerwehrplan erforderlich ist.
Wenn Sie eine Ansicht der Pläne sehen möchten, laden Sie sich hier einen Musterplan als PDF-Dokument herunter.